Der technische Dienst dient der Verkehrssicherheit und der Betriebsbereitschaft. Der Unterhalt an den Anlagen hat zum Ziel, die Funktionstüchtigkeit der Anlagen und Anlageteile sicher zu stellen. Zum technischen Dienst zählen:
Sicherheitseinrichtungen
- Fahrzeugrückhaltesysteme
- Zäune, Geländer, Barrieren, Tore
- Leiteinrichtungen, Markierungen
- Wasserversorgung
Anlagen zum Schutz vor Naturgewalten
- Stützkonstruktionen
- Bach- und Uferverbauungen
- Steinschlagnetze
- Lawinen- und Steinschlagschutzanlagen
Nebeneinrichtungen auf Rastplätzen und in Tunnelbetriebszentralen
- WC-Anlagen, usw.
- Sanitäranlagen, Feuerlöscher und Löschsysteme
- Türen und Tore