Die Pflanzungen auf der Nationalstrasse wie Wiesen, Rasen, Hecken, Gehölz (Flächen) und Einzelgehölze (Hochstämmer) sowie deren Pflege haben folgende Grundaufgabe bzw. Funktion zu erfüllen:
- Linderung der Folgen des Eingriffs in das Landschaftsbild, die durch den Bau der Nationalstrasse entstanden sind.
- Festigung der obersten Bodenschicht (konstruktive Funktion) von Böschungen. Somit ist die Standsicherheit der Böschung sichergestellt und Erosionen werden minimiert.
- Bilden eines natürlichen Blendschutzes im Mittelstreifen.
Oberstes Ziel der Unterhaltsmassnahmen ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Dabei ist der Unterhalt der Grünflächen möglichst wirtschaftlich, standortgerecht und umweltschonend durchzuführen. Zudem sollen die Unterhaltsmassnahmen die Vernetzung der Grünflächen verbessern und die Lebensräume für Tiere und Pflanzen erhalten und fördern.
Aufgrund des Standards sind die notwendigen Pflegemassnahmen und Periodizitäten streckenspezifisch durch den Betreiber festzulegen. Die Festlegung der Massnahmen und Periodizitäten erfolgt im Pflegeplan.