Baulicher Unterhalt

Zum baulichen Unterhalt gehören Einzelmassnahmen, bauliche Reparaturen und Inspektionen:

Bei den Einzelmassnahmen, als Teil des Teilproduktes kleiner baulicher Unterhalt, handelt es sich um Reparaturen und Massnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Betriebssicherheit. Sie können auch zum Erhalt der Bausubstanz beitragen. 

  • Rissvergiessen
  • Deckbelagssanierungen
  • Sichern von Böschungen (zusätzliche Steinkörbe, Flechtwerke usw.)
  • Ersatz der bestehenden Markierung
  • Kunstbauten
  • Bergmännische Tunnel
  • Elektromechanische Einrichtungen

Die baulichen Reparaturen, als Teil des kleinen baulichen Unterhaltes, sind Arbeiten welche bisher schon unter diesem Titel ausgeführt wurden. Es handelt sich um kleine Reparaturen / Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Betriebssicherheit. Bei diesen baulichen Reparaturen muss die Beeinträchtigung des Verkehrs gering und von kurzer Dauer sein. 

  • Reparatur von örtlichen Belagsausbrüchen
  • Ausgiessen einzelner Belagsschäden
  • Neuversetzen einzelner loser Schachtdeckel
  • kleinere Zaunreparaturen

Bei den Inspektionen geht es um die Mithilfe der Gebietseinheiten bei der Zustandserfassung der Infrastruktur wie Brücken, Durchlässe, Über- und Unterführungen. In einem 5-Jahresrhythmus werden die Objekte kontrolliert und beurteilt.

Ansprechperson


Einzelmassnahmen / Bauliche Reparaturen / Inspektionen
Christian Oehen
Bereichsleiter Infrastruktur Bau
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